Behandlungen
mit ärztlicher Verordnung:
- Verordnungen über manuelle Therapie (z. B. Kiefergelenksbehandlung),
Lymphdrainage, Krankengymnastik - ärztliche Verordnung über osteopathische Behandlung
- wird von manchen Kassen bezuschusst oder übernommen
ohne ärztliche Verordnung:
- alle Körpertherapien im Rahmen des sektoralen Heilpraktikers
- Kostenübernahme bei Zusatzversicherung für Heilpraktiker; Bestandteil fast
aller privaten und Beihilfekrankenversicherungen
- Kostenübernahme bei Zusatzversicherung für Heilpraktiker; Bestandteil fast
- zur Prophylaxe und gezielten Vorbeugung
- wird von manchen Krankenkassen bezuschusst
weitere Leistungen:
- Säuglingstherapie
- Schwangerentherapie
- Sportphysiotherapie
- ganzheitliche Körpertherapie
- Gruppenangebote
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Wohlfühlbehandlungen!